- ELV
- Abk. für elektronisches Lastschriftverfahren. Von nationalen Handels- und Dienstleistungsunternehmen getragenes Verfahren zur bargeldlosen Bezahlung am Kassenterminal. Anhand der Daten auf der Bankkundenkarte wird eine ⇡ Lastschrift – nach dem Einzugsermächtigungsverfahren – generiert. Diese wird durch die Unterschrift des Karteninhabers in Kraft gesetzt. Eine Zahlungsgarantie für das Unternehmen gibt es hier nicht.- Anders: ⇡ Electronic Cash. Vom deutschen Kreditgewerbe wird das ELV auch als „wildes Verfahren“ bezeichnet, da hierfür nicht die vom Kreditgewerbe verabschiedeten Bedingungen für Bankkundenkarten gelten und auch keine Sperrabfrage seitens des Kreditgewerbes erfolgt. Wegen der niedrigen Kosten wird das ELV trotz höherer Sicherheitsrisiken vom Handel forciert, so dass nach einer Studie des EHI (europäisches Handelsinstitut) im Jahr 2002 13,1 Porozent des Einzelhandelsumsatzes in Deutschland mit ELV-Zahlungen erzielt wurden, während der Umsatzanteil von Electronic Cash 6,2 Prozent betrug.- Weitere Informationen unter www.ehi.org.
Lexikon der Economics. 2013.